Suchergebnis: Katalogdaten im Frühjahrssemester 2020
Cyber Security Master ![]() | ||||||
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Nummer | Titel | Typ | ECTS | Umfang | Dozierende | |
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260-0800-00L | Master's Thesis ![]() Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer: a. das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat; b. allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt hat. | O | 30 KP | 64D | Professor/innen | |
Kurzbeschreibung | Die Master-Arbeit bildet den Abschluss des Master-Studiums. Die Studierenden sollen mit der Master-Arbeit ihre Fähigkeit zu selbständiger und wissenschaftlich strukturierter Arbeit nachweisen. | |||||
Lernziel | Mit der Master-Arbeit sollen die Studierenden Ihre Fähigkeit zu selbständiger und wissenschaftlich strukturierter Tätigkeit aufzeigen. |
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