Der Kurs arbeitet den rechtlichen Denkmalbegriff in seiner wichtigen Unterscheidung vom wissenschaftlichen Denkmalbegriff heraus und zeigt seine Einbettung und Wirkung im öffentlichen Baurecht auf. Zudem widmet er sich rechtlichen Schutzinstrumenten und Verfahren.
Lernziel
Neben der Herausarbeitung des rechtlichen Denkmalbegriffs macht der Kurs die Teilnehmenden mit den rechtlichen Schutzinstrumenten und Verfahren vertraut. Es ist ein zurückhaltender Einbezug der Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele vorgesehen.
Inhalt
Der erste Teil ist dem materiellen Denkmalrecht gewidmet: rechtliche Grundlagen und Qualifikation eines Objektes als "Denkmal", baulich-rechtliche Ästhetik und Baudenkmal, Schutzumfang sowie Voraussetzungen einer Unterschutzstellung. Im zweiten Teil werden die Verfahren behandelt: Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden/Instanzen, Erfassen der Objekte, vorläufiges und definitives Schützen (insbesondere nach Schutzziel und Wirkung der verschiedenen Schutzinstrumente) und Rechtsmittelverfahren. Das formelle Denkmalrecht richtet sich, der praktischen Erfahrung des Referenten (Dr. Dominik Bachmann) entsprechend, nach dem Zürcher Recht, dessen Grundsätze aber auch in den im Detail zwar unterschiedlichen Denkmalschutzordnungen der anderen Kantone gelten. Auf diese wird punktuell und beispielhaft hingewiesen.