851-0703-03L Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft
Semester | Herbstsemester 2017 |
Dozierende | G. Hertig, T. Ender, E. Rüegg |
Periodizität | jährlich wiederkehrende Veranstaltung |
Lehrsprache | Deutsch |
Kommentar | Nur für Bauingenieurwissenschaften BSc, Geomatik und Planung BSc, Umweltingenieurwissenschaften BSc und Raumentwicklung und Infrastruktursysteme MSc. Studierende die die Vorlesung Grundzüge des Rechts für Architektur (851-0703-01L) belegt haben oder belegen werden, sollen sich in dieser Lerneinheit nicht einschreiben. |
Kurzbeschreibung | Die Vorlesung führt in Grundzüge der Rechtsordnung ein. Neben dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht werden Fragen des Vertragsrechts, der ausservertraglichen Haftung, des Gesellschaftsrechts und des Prozessrechts behandelt. |
Lernziel | Einführung in Grundfragen des öffentlichen und des Privatrechts als Grundlage für weitergehende rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen. |
Inhalt | 1. Öffentliches Recht Grundrechte, Verfügung, Durchsetzung des Verwaltungsrechts, Verwaltungsverfahrensrecht, Grundzüge des Planungs- und Umweltrechts 2. Privatrecht SIA Planer-/Bauleitungsvertrag, SIA-Norm 118 (insbes. Baugrundrisiko), Haftung der Planer/Ingenieure, Bauversicherungen, Eigentumsrecht für Ingenieure, Grundstückkauf, Altlastenrecht, Submissionsrecht. |
Skript | Die Vorlesung verwendet ein eigenes Skript. |