862-0500-00L  Master-Arbeit

SemesterHerbstsemester 2019
DozierendeBetreuer/innen
Periodizitätjedes Semester wiederkehrende Veranstaltung
LehrspracheDeutsch
KommentarZur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer:
a. das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat;
b. allfällige Auflagen für die Zulassung zum Studiengang vollständig erfüllt hat; und
c. im Master-Studium in den Forschungskolloquien mindestens 6 KP sowie in den Grundlagen- und in den Vertiefungsfächern alle erforderlichen KP für das Master-Diplom erworben hat.


NummerTitelUmfangDozierende
862-0500-00 DMaster-Arbeit Für Fachstudierende und Hörer/-innen ist eine Spezialbewilligung der Dozierenden notwendig.900s Std.n. V.Betreuer/innen