Zwischen Rechtsstrukturen und Stadtraum bestehen Bezüge. Exemplarisch sind die Relationen zwischen Grundeigentum und Stadtmorphologie oder zwischen Zonen und der funktionalen Dimension der Stadt. Es werden raumwirksame Konzepte verschiedener Rechtsgebiete (Sachenrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht) eingeführt, in Beziehung zur Theorie des Städtebaus gebracht und anhand konkreter Orte diskutiert.
Lernziel
Die Studierenden erkennen Wechselwirkungen zwischen juristischen Strukturen und dem architektonischen Raum. Sie können raumwirksame Konzepte unterschiedlicher Rechtsgebiete erklären und theoretische Positionen im Städtebau mit rechtlich normierten Zielen vergleichen. Anhand von konkreten Orten lernen die Studierenden, raumwirksame Rechtsstrukturen aufzufinden, zu analysieren und vor dem Hintergrund städtebaulicher Strategien kritisch zu bewerten. Bei dieser Bewertung können sie zwischen Entwurfsperspektive und rechtspolitischer Perspektive unterscheiden.
Inhalt
Einführend wird unter Verwendung des Brückenbegriffs «Lawscape» (Philippopoulos-Mihalopoulos) die grundsätzliche Verflechtung zwischen rechtlichen Strukturen und dem architektonischem Raum herausgearbeitet.
Ein erster Teil der Veranstaltung ist der morphologischen Dimension des Städtebaus gewidmet. Städtebauliche Positionen u.a. von Trancik (Finding Lost Space) oder Rowe/Koetter (Collage City) werden der sachenrechtlichen Grundeigentumsordnung und den dazugehörigen Transformationsmechanismen (z.B. Landumlegungs- und Enteignungsverfahren) gegenübergestellt. Korrelat zu dieser Ordnung ist die Eigentumsfreiheit, die in Beziehung zu den städtebaulichen Positionen von Bernoulli (Die Stadt und ihr Boden) und Rossi (Die Architektur der Stadt) gebracht wird. Spannungsfelder zwischen Städtebau und Eigentumsordnung werden anhand der Rechtsprechung zum Phänomen der Nagelhäuser untersucht.
In einem zweiten Teil steht die funktionale Dimension des Städtebaus im Zentrum. Das nach wie vor zentrale Konzept ist dabei die Zone (vgl. CIAM 4, 1933). Daran wird u.a. bei Wolfrum (Zoning Bien Défini) Kritik geübt. Sowohl das Konzept als auch die daran geübte Kritik ist mit den raumplanungsrechtlichen Grundanliegen (Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, Nutzungsplanung durch Zonierung, etc.) in Bezug zu setzen. Für die funktionale Betrachtung sind auch die unterschiedlichen, rechtlich ungleich anders zu verortenden Ansätze zum Schutz vor Immissionen (Umweltrecht, Nachbarrecht) einzubeziehen.
In einem dritten Block wird die soziale, visuelle und zeitliche Dimension des Städtebaus aufgenommen. Zentrale Positionen dazu vertreten Jacobs (The Death and Life of Great American Cities), Cullen (Townscape), und Lynch (The Presence of the Past). Auf der rechtlichen Seite korrespondieren damit u.a. die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Raum, rechtlich geordnete Sicherheitsanliegen, Design Reviews oder der Denkmal- und Ortsbildschutz.
Zentrale Arbeitsinstrumente sind unterschiedliche Texte (städtebautheoretische Positionen, Rechtsnormen, Urteile) und konkrete Ortsanalysen. Zudem erarbeiten die Studierenden in Kleingruppen Fallstudien. Ausgewählte Fallstudien werden im Rahmen einer Schlussveranstaltung präsentiert und diskutiert.