Das Unterrichtspraktikum kann erst nach Abschluss aller anderen Lehrveranstaltungen des DZ absolviert werden. Bei Repetition der Prüfungslektionen kann das Praktikum nicht nochmals besucht werden.
Allgemein
: Für Fachstudierende und Hörer/-innen ist eine Spezialbewilligung der Dozierenden notwendig
Vorrang
Die Belegung der Lerneinheit ist nur durch die primäre Zielgruppe möglich