Clemens von Zedtwitz: Katalogdaten im Frühjahrssemester 2018 |
Name | Herr Dr. Clemens von Zedtwitz |
Adresse | gbf Rechtsanwälte AG Hegibachstrasse 47 8032 Zürich SWITZERLAND |
Telefon | +41435004850 |
clemens.vonzedtwitz@recht.gess.ethz.ch | |
Departement | Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften |
Beziehung | Dozent |
Nummer | Titel | ECTS | Umfang | Dozierende | |
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851-0727-01L | Telekommunikationsrecht Besonders geeignet für Studierende D-INFK, D-ITET | 2 KP | 2V | C. von Zedtwitz | |
Kurzbeschreibung | Einführung in die Grundzüge des Telekommunikationsrechts für Nicht-Juristen. Die Vorlesung Telekommunikationsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und Prinzipien der Bereitstellung und des Betriebs von Telekommunikationsnetzen (Festnetz- und Mobilfunkbereich). | ||||
Lernziel | Lernziel ist die Kenntnis und das Verständnis der wichtigsten rechtlichen Konzepte des Schweizer Rechts am Beispiel des Telekommunikationsrechts (rechtlicher Rahmen des Einsatzes und der Kommerzialisierung von Informations- und Telekommunikationstechnologie). Die Veranstaltung erfordert keine juristischen Vorkenntnisse. | ||||
Inhalt | 1. Geschichte des Telekommunikationsrechts (vom Monopol zum Wettbewerb) 2. Netzzugangsregelungen (essential facility doctrine, Zugangsformen) 3. Grundversorgung/Service Public (wieviel Staat braucht der Markt) 4. Telefonabonnementsverträge (Festnetz und Mobilfunk) 5. Mobilfunkstrahlung (NISV) 6. Überwachung des Fernmeldeverkehrs (öffentliche vs. private Interessen) 7. SPAM-Verhinderung (Pflichten der Netzbetreiber) | ||||
Skript | Es wird mit Powerpoint-Slides gearbeitet, die über eine Website vorgängig abrufbar sein werden. Zusätzlich werden vor der Stunde Download-Links für die passenden Gesetzestexte und weitere Unterlagen auf der Website abgelegt. | ||||
Literatur | Keine Pflichtliteratur vorgesehen. | ||||
Voraussetzungen / Besonderes | Die Semesterendprüfung ist in Form eines schriftlichen Kurztests in der letzten oder vorletzten Stunde geplant. Es wird noch angegeben, welche Unterlagen beim jeweiligen Thema den Prüfungsstoff definieren. |