101-0010-00L  Master-Arbeit

SemesterFrühjahrssemester 2020
DozierendeBetreuer/innen
Periodizitätjedes Semester wiederkehrende Veranstaltung
LehrspracheDeutsch
KommentarZur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer:
a. das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat;
b. allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt hat.


Allgemein : Für Fachstudierende und Hörer/-innen ist eine Spezialbewilligung der Dozierenden notwendig
Bewilligung der Dozierenden für alle Studierenden notwendig