363-0600-00L Master-Arbeit
Semester | Frühjahrssemester 2017 |
Dozierende | Betreuer/innen |
Periodizität | jedes Semester wiederkehrende Veranstaltung |
Lehrsprache | Englisch |
Kommentar | Zur Master-Arbeit wird nur zugelassen, wer: a. das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat; b. allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studiengang erfüllt hat. c. Praktikum absolviert hat. |
Allgemein | : Für Fachstudierende und Hörer/-innen ist eine Spezialbewilligung der Dozierenden notwendig |